Erklärung zur Barrierefreiheit
Dies ist die Zugänglichkeitserklärung der Medlight GmbH für die Website https://www.medlight.eu/.
Maßnahmen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die MEDlight GmbH bestrebt, seine Website in Übereinstimmung mit der Richtlinie (EU) 2019/882 und der darauf basierenden nationalen Gesetzgebung zugänglich zu machen.
Wir ergreifen folgenden Maßnahmen, um die Barrierefreiheit der Website zu gewährleisten:
- Wir orientieren uns an relevanten Zugänglichkeitsstandards und berücksichtigen diese in Entwicklung und Betrieb.
- Barrierefreiheit ist Bestandteil interner Richtlinien und Prozesse.
- Diese Erklärung wird bereitgestellt und bei Bedarf aktualisiert.
- Unterstützung der Nutzer bei der Kontaktaufnahme, um Probleme mit der Zugänglichkeit zu melden
Barriere melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann kontaktieren Sie uns:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Barrierefreiheit wird im Rahmen einer internen Selbstbewertung regelmäßig überprüft. Hierfür setzen wir etablierte, branchenübliche Prüfwerkzeuge und -verfahren ein. Hinweise, die uns über die Kontaktwege erreichen, werden erfasst und bei Verbesserungen berücksichtigt.
Bekannte Einschränkungen für die Website
In einzelnen Bereichen - insbesondere bei Auswahlfeldern - kann es jedoch zu Einschränkungen bei der Tastaturbedienung und der Unterstützung durch assistive Technologien kommen. Wir planen, diese Punkte zu verbessern.
Zuständige Marktaufsichtsbehörde
Für uns ist folgende Marktüberwachungsbehörde zuständig: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg
Datum
02. Februar 2026.